Lohnsteuerhilfe München Mobil
Aktuell.
Ab sofort können wieder persönliche Termine gemacht werden. Gerne können Sie Ihre Steuerunterlagen auch per Post oder per Mail an uns senden, wir bearbeiten diese gerne für Sie.
Vereinbaren Sie jetzt online Ihren Wunschtermin.
Steuererklärung
Noch nie war Lohnsteuerhilfe so nah und einfach. Sammeln Sie einfach alle Belege das Jahr über in einer Box. Vereinbaren Sie dann Ihren Wunschtermin mit uns und wir kümmern uns um alle Belange. Ihren Wunschtermin können Sie ganz bequem hier online auswählen.
100% flexibel.
Der persönliche Kontakt ist wichtig, für kleine Rückfragen sind andere Kanäle aber oft besser geeignet. Sie erreichen uns deshalb flexibel per Whatsapp, Telegram App, Handy, Email, Telefon und Fax sowie gerne persönlich in unserem Büro in München.
Wir sind gerne für Sie da.
Lohnsteuerhilfe in München
Wir sind da, wo Sie sind. In München zuhause. Lohnsteuerhilfe München Mobil ist staatlich geprüft und offiziell als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen. Um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können müssen Sie nur Mitglied in unserem Verein werden.
Wenn Sie keiner selbständigen Tätigkeit (kein Gewerbebetrieb, keine Freiberuflichkeit) nachgehen, freuen wir uns, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.
Wir verlangen keine Aufnahmegebühr. Sie zahlen lediglich eine Jahresgebühr pro Steuererklärung (siehe Beitragssatzung).
Die mobile Lohnsteuerhilfe München
Steuererkläung einfach und unkompliziert. Wir haben uns über die Jahre eine unglaubliche Expertise aufgebaut, besuchen kontinuierlich Seminare und Fortbildungen. Erfahrung, von der Sie jeden Tag profitieren. So haben Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft die Möglichkeit jederzeit steuerliche Fragen zu stellen oder Beratungen in Anspruch zu nehmen ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen wie z.B.
Kindergeld // Lohnsteuerermäßigung // Alterseinkünftegesetz // Arbeitnehmer-Sparzulage // Wohnungsbauprämie // Riester-Rente // Wohn-Riester // geringfügige Beschäftigung (Minijob) // Wahl der richtigen Steuerklasse // Abgeltungssteuer // ausländischen Einkünfte // uvm.
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- umsatzsteuerpflichtige Einkünfte
Sie beziehen keine Einkünfte aus den genannten Punkten? Dann steht nicht’s mehr im Weg – vertrauen Sie Ihre Steuerangelegenheiten der Lohnsteuerhilfe Mobil in München an.
Guten Kaffee und professionelle Beratung finden Sie bei uns.
Den passenden Termin finden Sie hier:
Leistungen
- Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
- Erstellung der Steuererklärung, Einreichung beim Finanzamt, Erledigung von Schriftverkehr und Beantwortung von Rückfragen
- Steuerbescheid Überprüfung
- Einspruch Einlegung sofern Abweichung
- Vertretretung vor dem Finanzgericht, Erhebung von Klage
Beitragssatz
Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% UST nach Bemessungsgrundlage in EUR
Bemessungsgrundlage
- Bruttoarbeitslohn/-löhne nach Lohnsteuerbescheinigungen einschl. Versorgungsbezüge
- außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG (z.B. Abfindungen und Entlohnung für mehrere Jahre)
- sonstige Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und 1B EStG (Vorruhestandsgelder)
- Leistungen nach § 32b EStG die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
- Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z.B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
- Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 6, 9, 26, 27 und 39 EStG, Arbeitslohn nach DBA und ATE
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- steuerfreie und steuerpflichtige Renteneinnahmen
- Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung inkl. der Nebenkostenvorauszahlungseinnahmen
Schreiben Sie uns einfach.
Mobile Lohnsteuerhilfe München
Wir sind gerne für Sie da.
Während Corona erreichbar per Whatsapp, Telegram App, Handy, Email, Telefon und Fax.
Münchens Lohnsteuerhilfe
mobil e.V.,
Feldmochinger Str. 410,
80995 München
Telefon: 089 / 411 76 430
Fax: 089 / 411 76 417
info@lohnsteuerhilfe-mobil.de
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Mobil: 0173 / 8038751
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