Lohnsteuerhilfe München Mobil

Aktuell.

Ab sofort können wieder persönliche Termine gemacht werden. Gerne können Sie Ihre Steuerunterlagen auch per Post oder per Mail an uns senden, wir bearbeiten diese gerne für Sie.

Persönliche Fragen und Rücksprachen nehmen  wir gerne telefonisch unter der Rufnummer 089 411 76 430 oder der Handynummer 0173 8038751 entgegen.

Sie profitieren von unserem langjährigen Erfahrungsschatz und können sich auf eine ganzheitliche Beratung verlassen. Bei uns sind Sie in guten Händen und wir tun alles, dass Sie dies auch spüren.
Vereinbaren Sie jetzt online Ihren Wunschtermin.

Steuererklärung

Noch nie war Lohnsteuerhilfe so nah und einfach. Sammeln Sie einfach alle Belege das Jahr über in einer Box. Vereinbaren Sie dann Ihren Wunschtermin mit uns und wir kümmern uns um alle Belange. Ihren Wunschtermin können Sie ganz bequem hier online auswählen.

100% flexibel.

Der persönliche Kontakt ist wichtig, für kleine Rückfragen sind andere Kanäle aber oft besser geeignet. Sie erreichen uns deshalb flexibel  per Whatsapp, Telegram App, Handy, Email, Telefon und Fax sowie gerne persönlich in unserem Büro in München.

Wir sind gerne für Sie da.

Lohnsteuerhilfe in München

Wir sind da, wo Sie sind. In München zuhause. Lohnsteuerhilfe München Mobil ist staatlich geprüft und offiziell als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen. Um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können müssen Sie nur Mitglied in unserem Verein werden.

 

Wenn Sie keiner selbständigen Tätigkeit (kein Gewerbebetrieb, keine Freiberuflichkeit) nachgehen, freuen wir uns, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.

 

Wir verlangen keine Aufnahmegebühr. Sie zahlen lediglich eine Jahresgebühr pro Steuererklärung (siehe Beitragssatzung).

 

Die mobile Lohnsteuerhilfe München

 

Steuererkläung einfach und unkompliziert. Wir haben uns über die Jahre eine unglaubliche Expertise aufgebaut, besuchen kontinuierlich Seminare und Fortbildungen. Erfahrung, von der Sie jeden Tag profitieren. So haben Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft die Möglichkeit jederzeit steuerliche Fragen zu stellen oder Beratungen in Anspruch zu nehmen ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen wie z.B.

Kindergeld // Lohnsteuerermäßigung // Alterseinkünftegesetz // Arbeitnehmer-Sparzulage // Wohnungsbauprämie // Riester-Rente // Wohn-Riester // geringfügige Beschäftigung (Minijob) // Wahl der richtigen Steuerklasse // Abgeltungssteuer // ausländischen Einkünfte // uvm.

Bei den nachfolgenden Einkunftsarten ist den Lohnsteuerhilfevereinen die Beratung laut § 4 Steuerberatungsgesetz untersagt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • umsatzsteuerpflichtige Einkünfte

Sie beziehen keine Einkünfte aus den genannten Punkten? Dann steht nicht’s mehr im Weg – vertrauen Sie Ihre Steuerangelegenheiten der Lohnsteuerhilfe Mobil in München an.

 

 

Guten Kaffee und professionelle Beratung finden Sie bei uns.

Den passenden Termin finden Sie hier:

Leistungen
Damit Sie sich rundum gut betreut fühlen, haben wir für Sie ein umfangreiches Leistungspaket geschnürt. So erhalten Sie bei uns:

 

  • Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung
  • Erstellung der Steuererklärung, Einreichung beim Finanzamt, Erledigung von Schriftverkehr und Beantwortung von Rückfragen
  • Steuerbescheid Überprüfung
  • Einspruch Einlegung sofern Abweichung
  • Vertretretung vor dem Finanzgericht, Erhebung von Klage
Beitragssatz

Mitgliedsbeitrag in EUR inkl. 19% UST nach Bemessungsgrundlage in EUR

bis 10.000     50,00 EUR
bis 15.000     70,00 EUR
bis 20.000     85,00 EUR
bis 30.000     100,00 EUR
bis 40.000     120,00 EUR
bis 50.000     140,00 EUR
bis 60.000     160,00 EUR
bis 70.000     180,00 EUR
bis 80.000     200,00 EUR
bis 90.000     220,00 EUR
bis 100.000   240,00 EUR
bis 110.000    260,00 EUR
bis 120.000   280,00 EUR
bis 130.000   300,00 EUR
ab 130.000   330,00 EUR
Bemessungsgrundlage
Zur Bemessung zählen:
  1. Bruttoarbeitslohn/-löhne nach Lohnsteuerbescheinigungen einschl. Versorgungsbezüge
  2. außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG (z.B. Abfindungen und Entlohnung für mehrere Jahre)
  3. sonstige Entschädigungen nach § 24 Nr. 1a und 1B EStG (Vorruhestandsgelder)
  4. Leistungen nach § 32b EStG die dem Progressionsvorbehalt unterliegen
  5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z.B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften)
  6. Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 6, 9, 26, 27 und 39 EStG, Arbeitslohn nach DBA und ATE
  7. Einnahmen aus Kapitalvermögen
  8. steuerfreie und steuerpflichtige Renteneinnahmen
  9. Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr 1a EStG
  10. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung inkl. der Nebenkostenvorauszahlungseinnahmen
Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die unter 1. bis 10. genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Schreiben Sie uns einfach.

Mobile Lohnsteuerhilfe München
Wir sind gerne für Sie da.

Während Corona erreichbar per Whatsapp, Telegram App, Handy, Email, Telefon und Fax.

Münchens Lohnsteuerhilfe
mobil e.V.,
Feldmochinger Str. 410,
80995 München

 

Telefon: 089 / 411 76 430
Fax: 089 / 411 76 417
info@lohnsteuerhilfe-mobil.de

Münchens Lohnsteuerhilfe
mobil e.V.,
Feldmochinger Str. 410,
80995 München

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Mobil: 0173 / 8038751
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